Neues Datenschutzgesetz in Bosnien und Herzegowina: was Ihre Website braucht

Seit Oktober 2025 wendet Bosnien und Herzegowina ein neues, an die DSGVO angelehntes Datenschutzgesetz an. Für die meisten Firmen ist die Website der Ort, an dem personenbezogene Daten am häufigsten erhoben werden — über Formulare, Cookies und Analyse-Tools. Hier ist eine praktische Checkliste.

5 Min. Lesezeit

Das neue Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten wurde im Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina Nr. 12/25 veröffentlicht und gleicht die Regeln an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an. Es wird seit dem 4. Oktober 2025 angewendet. Die Aufsicht führt die Agentur für den Schutz personenbezogener Daten in Bosnien und Herzegowina, und das Gesetz sieht hohe Bußgelder für das Unternehmen und die verantwortliche Person vor. Das betrifft auch Firmen aus der EU und der Diaspora, die Kunden in Bosnien ansprechen.

Für eine Website ist das kein abstraktes Thema. Jedes Kontaktformular, jeder Newsletter, Google Analytics, eine eingebettete Karte oder ein Video erhebt personenbezogene Daten — und sei es nur die IP-Adresse. Dieser Ratgeber zeigt, was Sie prüfen sollten und wie Sie es technisch lösen.

Kurze Antwort

Ihre Website braucht eine klare Datenschutzerklärung, Formulare, die nur notwendige Daten abfragen, eine Einwilligung vor dem Laden von Analyse- und Marketing-Tools, HTTPS und Verträge mit Dienstleistern, die Daten für Sie verarbeiten (Hosting, E-Mail, Newsletter). Das Gesetz gibt zwei Jahre ab Inkrafttreten Zeit, bestehende Verarbeitungen anzupassen — neue Formulare und Tools sollten aber sofort den neuen Regeln folgen.

Was auf einer Website als personenbezogene Daten gilt

Personenbezogen ist jede Information, über die eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann. Auf Websites sind das meist:

  • Name, E-Mail und Telefon aus Kontaktformular, Bestellung oder Newsletter-Anmeldung;
  • IP-Adressen und Kennungen in Cookies von Analyse- und Werbe-Tools;
  • Verhaltensdaten (welche Seiten jemand ansieht, woher er kommt), wenn sie mit einer Person oder einem Gerät verknüpft werden;
  • Daten aus Bewerbungen, Terminbuchungen oder Benutzerkonten.

Datenschutzerklärung: was sie enthalten muss

Das Gesetz verlangt, Personen bei der Erhebung klar und verständlich zu informieren. Eine Datenschutzerklärung sollte mindestens enthalten:

  1. wer Sie sind (Firmenname, Adresse, Kontakt) und ggf. den Kontakt des Datenschutzbeauftragten;
  2. welche Daten Sie zu welchen Zwecken erheben;
  3. die Rechtsgrundlage je Zweck — z. B. Beantwortung einer Anfrage, Vertragserfüllung, gesetzliche Pflicht oder Einwilligung;
  4. wer die Daten erhält (Hosting, E-Mail-Dienst, Kurier, Buchhaltung) und ob sie außerhalb Bosniens übermittelt werden;
  5. wie lange die Daten gespeichert werden;
  6. die Rechte der Personen: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Übertragbarkeit und Widerruf der Einwilligung;
  7. das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzagentur.

Anfragen von Personen sind innerhalb von 30 Tagen zu beantworten. Die Erklärung darf nicht von anderen kopiert sein — sie muss beschreiben, was Ihre Website tatsächlich tut.

Kontaktformulare und Newsletter

  • Nur abfragen, was Sie brauchen. Für eine Anfrage reichen meist Name, E-Mail und Nachricht. Telefon optional.
  • Ein kurzer Hinweis am Formular mit Zweck und Link zur Datenschutzerklärung.
  • Einwilligung nur dort, wo sie die Rechtsgrundlage ist. Um eine Anfrage zu beantworten, brauchen Sie kein Häkchen „Ich stimme zu“. Ein Newsletter braucht eine eigene, nicht vorausgewählte Einwilligung, die leicht widerrufen werden kann.
  • Einwilligung nachweisen können — speichern, wann und wie sie erteilt wurde, und beim Newsletter Double-Opt-in nutzen.

Cookies, Analyse und eingebettete Inhalte

Cookies und ähnliche Kennungen, mit denen Besucher verfolgt werden, sind eine Verarbeitung personenbezogener Daten. In der Praxis:

ArtBeispielWas tun
Technisch notwendigWarenkorb, Sprache, FormularschutzIn der Erklärung beschreiben; Einwilligung meist nicht nötig
AnalyseGoogle AnalyticsErst nach Einwilligung laden oder cookielose Analyse nutzen
MarketingMeta Pixel, Google AdsNur mit Einwilligung
Eingebettete DiensteYouTube-Videos, Google Maps, Schriften von Google-ServernErst auf Klick laden oder lokal hosten

Ein Cookie-Banner muss das Ablehnen so einfach machen wie das Zustimmen. Ein Banner, das nur „wir verwenden Cookies“ sagt, während die Analyse bereits lädt, löst nichts. Schriften hosten Sie am besten auf dem eigenen Server — die Website wird dadurch auch schneller, wie im Ratgeber warum ist meine Website langsam erklärt.

Dienstleister, die Daten für Sie verarbeiten

Hoster, E-Mail-Dienst, Newsletter-Tool, CRM oder Buchungssystem verarbeiten Daten in Ihrem Auftrag. Dafür braucht es einen Vertrag oder Bedingungen zur Auftragsverarbeitung, und Sie sollten wissen, in welchem Land die Daten gespeichert werden. Das Gesetz regelt Übermittlungen außerhalb Bosniens gesondert; bevorzugen Sie Dienste, die klar angeben, wo und wie sie Daten speichern.

Sicherheit und Datenpannen

  • HTTPS auf der gesamten Website und regelmäßige Backups.
  • Aktuelles System und aktuelle Plugins — die meisten Einbrüche bei kleinen Websites kommen über veraltete Plugins.
  • Admin-Zugang nur für Personen, die ihn brauchen, mit Zwei-Faktor-Anmeldung.
  • Ein Notfallplan: Eine Datenpanne ist der Agentur innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden zu melden, sofern sie ein Risiko für die Rechte der Betroffenen darstellt.

Checkliste für Ihre Website

  1. Eine aktuelle Datenschutzerklärung, im Footer jeder Seite verlinkt.
  2. Formulare fragen nur notwendige Daten ab und haben einen Hinweis mit Link zur Erklärung.
  3. Analyse- und Marketing-Tools laden nicht vor der Einwilligung.
  4. Videos und Karten laden erst auf Klick, oder lokal gehostete Ressourcen werden genutzt.
  5. Die Website läuft ausschließlich über HTTPS.
  6. Sie wissen, wo Formulareingänge gespeichert werden und wie lange.
  7. Sie — nicht nur Ihr Dienstleister — haben Zugriff auf alle Daten und Kopien davon.

Öffentliche Stellen, Gesundheitseinrichtungen und Firmen mit sensiblen Daten haben zusätzliche Pflichten, etwa die Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Wenn Sie mit Patienten arbeiten, lesen Sie auch den Ratgeber Online-Terminbuchung.

Hinweis

Dieser Ratgeber beschreibt die technische Anpassung einer Website und ist keine Rechtsberatung. Für die Auslegung des Gesetzes in Ihrem Fall wenden Sie sich an einen Anwalt oder an die Agentur für den Schutz personenbezogener Daten in Bosnien und Herzegowina.

Soll ich Ihre Website prüfen?

Ich prüfe Formulare, Cookies, Analyse und eingebettete Dienste auf Ihrer Website, und Sie erhalten eine Liste der technischen Änderungen. Senden Sie mir die Adresse Ihrer Website.

Prüfung anfragen

Engimotive · Veröffentlicht 28. Oktober 2026

FAQ

Häufige Fragen

Muss auch ein kleines Unternehmen das Gesetz einhalten?

Ja. Das Gesetz gilt für alle, die personenbezogene Daten verarbeiten, unabhängig von der Größe. Manche Pflichten sind für kleinere Organisationen milder — etwa das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten —, die Grundregeln zu Rechtsgrundlage, Information und Sicherheit gelten aber für alle.

Brauche ich ein Cookie-Banner?

Wenn Ihre Website nur technisch notwendige Cookies nutzt (z. B. Warenkorb oder Sprache), ist ein Einwilligungsbanner meist nicht nötig; beschreiben Sie sie aber in der Datenschutzerklärung. Nutzen Sie Analyse, Marketing-Pixel oder eingebettete Dienste, die Besucher verfolgen, holen Sie vor dem Laden eine Einwilligung ein.

Ist dieser Ratgeber eine Rechtsberatung?

Nein. Er erklärt die technische Seite der Anpassung einer Website. Für die Auslegung des Gesetzes in Ihrem Fall — besonders bei Gesundheits- oder anderen sensiblen Daten — wenden Sie sich an einen Anwalt oder an die Agentur für den Schutz personenbezogener Daten in Bosnien und Herzegowina.

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