Technische Spezifikation für eine Website-Ausschreibung schreiben

Eine schlecht geschriebene Spezifikation führt zu unvergleichbaren Angeboten, einem Portal, das niemandem passt, und Streit darüber, was enthalten war. Dieser Ratgeber richtet sich an Vergabestellen und Verantwortliche in Institutionen, öffentlichen Unternehmen und geförderten Projekten in Bosnien und Herzegowina und der Region.

4 Min. Lesezeit

Die öffentliche Vergabe in Bosnien und Herzegowina regelt das Gesetz über das öffentliche Auftragswesen (Amtsblatt BiH 39/14, 59/22 und 50/24); die Verfahren laufen über das E-Vergabesystem ejn.gov.ba. Das Gesetz regelt das Verfahren, die Qualität des Ergebnisses hängt aber vor allem von der technischen Spezifikation ab. Dies ist der Aufbau, den ich empfehle — aus Sicht eines Anbieters, der viele gute und schlechte Vergabeunterlagen gelesen hat. Dieselben Grundsätze gelten für Projekte mit Terms of Reference von Gebern.

Kurze Antwort

Eine gute Spezifikation beschreibt, was das Portal Bürgern und Mitarbeitern ermöglichen soll, nicht welche Technologie verwendet wird. Sie enthält Seiten- und Funktionsliste, Anforderungen an Barrierefreiheit, Geschwindigkeit und Sicherheit, Eigentum an Code und Domain, Wartung, Fristen und messbare Abnahmekriterien.

Vor dem Schreiben: Markterkundung und echter Bedarf

Das Gesetz sieht eine vorherige Markterkundung vor Beginn des Verfahrens vor (Art. 14a). Nutzen Sie sie: Sprechen Sie mit Nutzern der bisherigen Website, schauen Sie, was Bürger am häufigsten telefonisch oder am Schalter erfragen, und vergleichen Sie Portale ähnlicher Institutionen. Bitten Sie mehrere Anbieter um eine Richtschätzung und dokumentieren Sie alles. So erhalten Sie einen realistischen Auftragswert und eine Spezifikation, die dem tatsächlichen Bedarf entspricht.

Empfohlener Aufbau

  1. Ziel und Nutzer — für wen das Portal ist und was dort möglich sein soll (Störungen melden, Dokumente, Mitteilungen, E-Services).
  2. Umfang — Seiten und Bereiche, Anzahl der Sprachen, Migration bestehender Inhalte (wie viele Seiten, Nachrichten, Dokumente).
  3. Funktionale Anforderungen — was Nutzer und Administratoren tun können müssen, als Aufgaben beschrieben.
  4. Nichtfunktionale Anforderungen — Barrierefreiheit, Geschwindigkeit, Sicherheit, Datenschutz, mobile Darstellung.
  5. Hosting und Domain — wer das Hosting stellt, wo die Daten liegen, auf wen die Domain registriert wird.
  6. Eigentum und Dokumentation — Quellcode, Zugänge, technische und Benutzerdokumentation.
  7. Schulung — Anzahl der Personen und Form der Redakteursschulung.
  8. Gewährleistung und Wartung — Gewährleistungsdauer, Frist zur Mängelbehebung, optionale Wartung danach.
  9. Fristen und Phasen — Design, Entwicklung, Test, Migration, Livegang.
  10. Abnahmekriterien — wie Sie prüfen, dass das Vereinbarte geliefert wurde.

Funktionale Anforderungen: Aufgaben statt Technologie

Statt „das Portal muss auf Plattform X laufen“ schreiben Sie, was passieren soll:

  • „Berechtigte Mitarbeiter veröffentlichen Nachrichten, Mitteilungen und Dokumente ohne Hilfe eines Entwicklers.“
  • „Bürger können eine Störung mit Standort und Foto vom Smartphone melden.“
  • „Dokumente lassen sich nach Art und Jahr filtern und nach Titel durchsuchen.“
  • „Mitteilungen zu Arbeiten erscheinen auf der Startseite, solange die Arbeiten dauern.“

Der Verweis auf eine bestimmte Marke, ein Produkt oder eine Herkunft schränkt den Wettbewerb ein. Ist er unvermeidbar, ergänzen Sie „oder gleichwertig“ und beschreiben, was das Gleichwertige erfüllen muss.

Nichtfunktionale Anforderungen, die Sie aufschreiben sollten

BereichBeispiel einer messbaren Anforderung
BarrierefreiheitKonformität mit WCAG 2.1 Stufe AA, geprüft mit Werkzeug und manuellem Tastaturtest
GeschwindigkeitCore Web Vitals im grünen Bereich auf Mobilgeräten für die wichtigsten Seiten
SicherheitHTTPS auf allen Seiten, Zwei-Faktor-Anmeldung für Administratoren, regelmäßige externe Backups
DatenschutzFormulare erheben nur notwendige Daten; Datenschutzerklärung nach geltendem Recht
Mobile DarstellungKorrekte Darstellung ab 320 px Breite, kein horizontales Scrollen
SuchmaschinenTitel und Beschreibungen für alle Seiten, Sitemap, Weiterleitungen alter URLs

Mehr zur Barrierefreiheit und wie Sie sie prüfen, im Ratgeber barrierefreie Website (WCAG).

Eigentum: der am häufigsten vergessene Punkt

Die Institution sollte Quellcode, alle Zugänge (Domain, Hosting, Administration) und die Dokumentation erhalten, ohne Bindung an einen einzigen Anbieter. Die Domain wird auf die Institution registriert. Steht das nicht in der Spezifikation, kann es sein, dass nach drei Jahren niemand außer dem ursprünglichen Anbieter das Portal warten kann.

Abnahmekriterien

Prüfen Sie vor dem Abnahmeprotokoll, ob alle Funktionen der Spezifikation laufen, die Ergebnisse der Geschwindigkeits- und Barrierefreiheitstests, ob Inhalte migriert sind und alte Adressen weiterleiten, ob Redakteure geschult sind und ob Sie Code und alle Zugänge erhalten haben. Legen Sie fest, dass die Lieferung erst als abgeschlossen gilt, wenn alle Kriterien erfüllt sind.

Zuschlagskriterium

Zuschlagskriterium kann der niedrigste Preis oder das wirtschaftlich günstigste Angebot sein. Bei Webportalen bedeutet der niedrigste Preis oft die minimale Auslegung der Spezifikation. Wählen Sie den niedrigsten Preis, sichern Sie die Qualität über sehr genaue technische Anforderungen und Abnahmekriterien. Eignungsanforderungen sollten dem Auftragswert angemessen sein, damit sie kleine, spezialisierte Anbieter nicht grundlos ausschließen.

Die häufigsten Fehler

  • Von einer anderen Institution abgeschriebene Spezifikation mit Funktionen, die Sie nicht brauchen.
  • Keine Angaben zur Menge der zu migrierenden Inhalte — Angebote sind dann nicht vergleichbar.
  • Keine Frist zur Mängelbehebung in der Gewährleistungszeit.
  • Hosting und Domain „beim Anbieter“, ohne Zugang für die Institution.
  • Keine messbaren Anforderungen an Geschwindigkeit und Barrierefreiheit.

Hinweis

Dieser Ratgeber ist eine praktische Empfehlung zum Inhalt einer technischen Spezifikation und keine Rechtsberatung zum Vergabeverfahren. Maßgeblich sind das Vergabegesetz, die Durchführungsvorschriften und die Hinweise der Agentur für öffentliche Aufträge von Bosnien und Herzegowina.

Bereiten Sie eine Portal-Ausschreibung vor?

Als möglicher Bieter schreibe ich keine Vergabeunterlagen, aber dieser Ratgeber und die Beispielanforderungen stehen Ihnen frei zur Verfügung. Wie ich Portale für Institutionen angehe, sehen Sie auf der Seite zum öffentlichen Sektor.

Öffentlicher Sektor

Engimotive · Veröffentlicht 28. Oktober 2026

FAQ

Häufige Fragen

Darf die Spezifikation eine bestimmte Plattform wie WordPress verlangen?

Die Beschreibung über ein bestimmtes Produkt oder eine Marke schränkt den Wettbewerb ein und kann Anlass für eine Beschwerde sein. Besser sind funktionale Anforderungen — etwa dass Mitarbeiter Nachrichten und Dokumente selbst veröffentlichen — und, wenn ein Produktverweis unvermeidbar ist, der Zusatz „oder gleichwertig“.

Wie schätzen wir den Auftragswert?

Das Gesetz sieht eine vorherige Markterkundung vor Beginn des Verfahrens vor. Sie können mehrere Anbieter und unabhängige Fachleute um Richtangebote oder Rat bitten, sofern die Konsultation dokumentiert wird und den Wettbewerb nicht verzerrt.

Was, wenn nach Vertragsschluss etwas in der Spezifikation fehlt?

Genau deshalb gehören eine Liste der Lieferungen, Abnahmekriterien und klar geregelte Änderungsanträge in die Spezifikation. Was nicht beschrieben ist, behandelt der Auftragnehmer zu Recht als Zusatzleistung.

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