Laut Weltgesundheitsorganisation lebt etwa jeder sechste Mensch mit einer erheblichen Behinderung, und noch mehr Menschen nutzen das Web vorübergehend oder situativ eingeschränkt — Ältere, jemand mit gebrochenem Arm, jemand, der in der Sonne am Smartphone liest. Barrierefreiheit heißt, dass die Website auch für sie funktioniert. Der Maßstab dafür heißt WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), meist wird die Stufe AA verlangt.
Kurze Antwort
WCAG ist der internationale Standard für Barrierefreiheit. Meist verlangt wird WCAG 2.1 AA — die Stufe, auf die EU-Regeln für den öffentlichen Sektor verweisen. Am wichtigsten sind ausreichender Kontrast, Bildbeschreibungen, vollständige Tastaturbedienung, richtig beschriftete Formulare und eine klare Überschriftenstruktur.
Wer sich um Barrierefreiheit kümmern muss
- Öffentliche Stellen — in der EU gilt die Richtlinie (EU) 2016/2102; in Bosnien und Herzegowina taucht WCAG 2.1 AA immer öfter in Vergabeunterlagen auf.
- Geförderte Projekte — die EU und internationale Organisationen verlangen in der Regel barrierefreie Websites und Publikationen.
- Unternehmen mit Verbraucherkunden in der EU — der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882), in Deutschland das BFSG, gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter den Onlinehandel; Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind ausgenommen.
- Schulen und Gesundheitseinrichtungen — zu ihren Nutzern gehören Kinder, Ältere und Menschen mit Behinderung.
Die vier Prinzipien der WCAG
| Prinzip | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|
| Wahrnehmbar | Inhalte können gesehen oder gehört werden | Bildbeschreibungen, Untertitel, ausreichender Kontrast |
| Bedienbar | Die Website lässt sich auf verschiedene Weise nutzen | Alles per Tastatur, keine Zeitlimits |
| Verständlich | Inhalt und Verhalten sind vorhersehbar | Klare Fehlermeldungen in Formularen, Sprache der Seite angegeben |
| Robust | Funktioniert mit assistiven Technologien | Valides HTML, das Screenreader verstehen |
Ein Test in 15 Minuten
Das ersetzt kein vollständiges Audit, deckt aber die meisten Probleme einer typischen Website auf:
- Tastatur. In die Adressleiste klicken und wiederholt Tab drücken. Sehen Sie, wo Sie sich befinden? Können Sie Menü öffnen, Formular ausfüllen und absenden — ohne Maus?
- Kontrast. Ist grauer Text auf weißem Grund gut lesbar? Normaler Text braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1.
- Zoom. Seite auf 200 % vergrößern (Strg und +). Ist der Inhalt ohne seitliches Scrollen lesbar?
- Bilder. Haben informative Bilder eine Beschreibung (Alt-Text)? Dekorative Bilder brauchen keine.
- Formulare. Hat jedes Feld eine sichtbare Beschriftung, nicht nur Platzhaltertext, der beim Tippen verschwindet? Sagt eine Fehlermeldung genau, was zu korrigieren ist?
- Überschriften. Hat die Seite eine Hauptüberschrift und logische Zwischenüberschriften?
- Links. Sagt der Linktext, wohin er führt, statt „hier klicken“?
- Automatischer Test. PageSpeed Insights oder WAVE ausführen und gemeldete Fehler ansehen.
Wichtig
Automatische Werkzeuge finden nur einen Teil der Probleme. Ein Ergebnis von 100 bedeutet nicht, dass eine Website vollständig barrierefrei ist — manuelle Tests mit Tastatur und Screenreader bleiben nötig.
Die Probleme, die ich am häufigsten finde
- hellgrauer Text auf Weiß und Text über Fotos ohne dunkleren Hintergrund;
- ein mobiles Menü, das sich nicht per Tastatur öffnen lässt;
- entfernter Fokusrahmen, „weil er hässlich aussieht“;
- Dokumente als gescannte PDFs ohne Text;
- Kontaktformulare ohne Feldbeschriftungen und mit schwer lösbaren CAPTCHAs.
Barrierefreiheit von Anfang an ist günstiger
Wird Barrierefreiheit ab dem Design geplant, kostet sie wenig Mehraufwand. Wird sie an einer fertigen Website nachgerüstet, heißt das oft: Farben, Menüs und Formulare ändern. Wenn Sie ein neues Portal beschaffen, schreiben Sie WCAG 2.1 AA in die Anforderungen — Beispiele im Ratgeber technische Spezifikation für eine Website-Ausschreibung.
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Engimotive · Veröffentlicht 28. Oktober 2026